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Kampf um die besten Köpfe

Schwerin/k&b/bvmw.

Am 3. April fand der Wirtschaftskongress des BVMW vom 29. Januar in gewisser Weise eine spezifische Fortsetzung. Die Überschrift des Kongresses lautete „Fachkräfte für die Zukunft sichern“ – und auf dem gut besuchten Unternehmerabend am 3. April wurde eine Facette der Personalgewinnung erläutert, das Haedhunting. Durch die BVMW-Mitglieder Stefan Hubrich von der Firma business- consultant (www.business-consultant. org) und Dr. Rolf Zeißig von der Kanzlei ZENK Rechtsanwälte in Berlin(www.zenk.com), wurden der rechtliche Rahmen der Abwerbung von Fachkräften und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ebenso dargestellt, wie die Möglichkeiten, Abwerbemaßnahmen abzuwehren. Aufgrund der Verknappung von Fachkräften und Führungspersonal im mittleren Management wird diese Möglichkeit mittlerweile auch von Firmen in Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen. Im gekonnten Wechselspiel erläuterten beide Referenten die Herangehensweise beim Beschaffen von Personal durch Personalberater (Headhunter). Im Gespräch mit dem Auftraggeber werden unter anderem die detaillierte Auftragsbeschreibung, die Anzahl der zu präsentierenden Kandidaten und die Dauer des Suchauftrages geklärt. Es wird zwischen zulässiger Abwerbung (im Rahmen von Leistungswettbewerb) und unzulässiger (unlauterer Wettbewerb) unterschieden. Die anwesenden Unternehmer waren schon erstaunt, was alles bei der Personalbeschaffung beachtet werden muss, aber auch darüber, was für verschlungene Wege und Grauzonen es bei der Umsetzung gibt. Da ging es um Vertragsbruch, Abwerbung durch unsachliche Beeinflussung und Mitbewerberbehinderung ebenso, wie um die Art der Ansprache des Bewerbers beziehungsweise des Umworbenen. Interessant und nicht unwichtig für alle war die Bemerkung, welche Pflichten beim Auftraggeber eines Personalberaters verbleiben (AGG) und wie und wann Kandidaten beim Auftaggeber präsentiert werden. Im Vertragsanbahnungsverhältnis gilt die Verschwiegenheitspflicht des beauftragten Personalberaters (Headhunters) als oberste Pflicht.


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